Das Qualifizierungschancengesetz
Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Qualifizierungschancengesetz bietet im Bereich der Beruflichen Bildung verschiedene Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Vorteile der Förderung
Finanzielle Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten zum Teil bis zu 100%
Übernahme von Teilen des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung durch Arbeitgeber oder Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
Verbesserung der Fachkräftesicherung durch gezielte Qualifizierung
Wettbewerbsvorteil durch gut ausgebildete Mitarbeitende
Fördermöglichkeit für Weiterbildungen während der Kurzarbeit möglich
Unterstützung bei der Antragsstellung möglich
Kostenübernahme oder Teilfinanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen durch Arbeitgeber oder Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
Erwerb neuer Qualifikationen und Erhöhung der Beschäftigungssicherheit
Bessere Aufstiegschancen und langfristige berufliche Perspektiven
Voraussetzungen Weiterbildung
Es müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Bedürfnissen vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Hinweis: Es darf sich nach dem Qualifizierungschancengesetz um keine Weiterbildung handeln, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Persönliche Beratung
Über die Voraussetzungen, die Dauer und den Umfang der Förderung beraten wir Sie gerne persönlich.
Kontakt


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