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Das Qualifizierungschancengesetz

Förderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 

Das Qualifizierungschancengesetz bietet im Bereich der Beruflichen Bildung verschiedene Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

 

Vorteile der Förderung

  • Finanzielle Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten zum Teil bis zu 100% 

  • Übernahme von Teilen des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung durch Arbeitgeber oder Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit 

  • Verbesserung der Fachkräftesicherung durch gezielte Qualifizierung 

  • Wettbewerbsvorteil durch gut ausgebildete Mitarbeitende 

  • Fördermöglichkeit für Weiterbildungen während der Kurzarbeit möglich 

  • Unterstützung bei der Antragsstellung möglich 

  • Kostenübernahme oder Teilfinanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen durch Arbeitgeber oder Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit  

  • Erwerb neuer Qualifikationen und Erhöhung der Beschäftigungssicherheit 

  • Bessere Aufstiegschancen und langfristige berufliche Perspektiven 

Voraussetzungen Weiterbildung 

Es müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Bedürfnissen vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. 

Hinweis: Es darf sich nach dem Qualifizierungschancengesetz um keine Weiterbildung handeln, die gesetzlich vorgeschrieben ist. 

 

Persönliche Beratung

Über die Voraussetzungen, die Dauer und den Umfang der Förderung beraten wir Sie gerne persönlich.  

Kontakt

Martina Krejci, Leitung Berufliche Bildung / BIWAQ
Martina Krejci
Leitung Berufliche Bildung / BIWAQ
Petra Flehmig, Berufliche Bildung / VIONA
Petra Flehmig
Berufliche Bildung / VIONA

© Titelbild im Carousel-Element: Adobe Stock

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