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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vhs Coburg Stadt und Land

Hier können Sie die AGB und die Widerrufsbelehrung als PDF herunterladen

Allgenmeine-Geschaeftsbedingungen_12-2020.pdf


Widerrufsbelehrung.pdf

 

1. Anmeldung

Für alle Kurse ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Sie werden nur benachrichtigt, wenn der Kurs belegt ist oder nicht zu Stande kommt.

2. Gebühren

Die Staffelgebühren sind bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben und werden am 2. Kurstermin verbindlich festgelegt. Materialkosten und Lehrbücher sind in den angegebenen Gebühren in der Regel nicht enthalten. Für Prüfungsgebühren gelten andere Bedingungen.

3. Gebühreneinzug

Die Gebühren werden per SEPA-Mandat vom angegebenen Konto abgebucht. Wird uns das SEPA-Mandat nicht erteilt, erhält der Teilnehmer eine Rechnung, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben der Bankverbindung der Teilnehmer/innen, unberechtigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten der Kontoinhaber. Die Abbuchung erfolgt in der Regel erst nach Kursbeginn.

4. Ermäßigungen

Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung erhalten Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten und Auszubildende 20 % Ermäßigung auf die Kursgebühr. Inhaber des Coburg-Passes erhalten 50 % Ermäßigung. Ein Antrag auf Gebührenermäßigung ist erst ab einer Gebührenhöhe von 25,00 Euro möglich. Er muss zusammen mit dem entsprechenden Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden; eine rückwirkende Ermäßigung wird nicht gewährt! Auf Prüfungsgebühren, Reisen und Veranstaltungen, die auf einer besonderen Kalkulation beruhen werden keine Ermäßigung gewährt.

5. Mindestteilnehmerzahl

Veranstaltungen finden statt, wenn sich die für die Veranstaltung ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer/innen mit einer Kürzung der Kurstermine oder einer entsprechenden Erhöhung der Kursgebühr einverstanden sind.

6. Rücktritt/Gebührenerstattung

Die VHS kann von der Durchführung einer Veranstaltung zurücktreten, wenn

• die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird;

• die/der Dozent/in ausfällt und keine Vertretung gestellt werden kann;

• der Unterrichtsraum nicht zur Verfügung steht.

Sollte die Kursgebühr in diesem Fall bereits eingezogen bzw. bezahlt sein, wird diese erstattet.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann von seiner Anmeldung wie folgt

zurücktreten:

• Bei Kursen, die an nur 1 Termin stattfinden, kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer bis zu 7 Tagen vor dem Kurs kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten. Wird der Rücktritt später erklärt, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

• Bei Kursen, die an maximal 5 Terminen stattfinden, kann die Teilnehmerin/ der Teilnehmer bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten. Wird der Rücktritt vor Kursbeginn später erklärt, hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer 50% der Gebühr zu zahlen. Wird der Rücktritt erst nach Kursbeginn erklärt, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

• Bei Kursen, die an mindestens 6 Terminen stattfinden, ist der 1.Termin ein „Schnuppertermin“ (ausgenommen Musikkurse). Erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Rücktritt von der Anmeldung unverzüglich vor dem 2. Termin, entstehen ihr/ihm keine Kosten.

Nach dem „Schnuppertermin“ ist ein Rücktritt nur noch aus wichtigem Grund wie z.B. Krankheit, Umzug o.ä. möglich. Erfolgt der Rücktritt aus einem dieser Gründe in der ersten Kurshälfte, erstattet die VHS der Teilnehmerin/dem Teilnehmer auf schriftlichen Antrag die Hälfte der Kursgebühr. Die Rücktrittsgründe sind anzugeben und nachzuweisen, z.B. durch ärztliches Attest, Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes o.ä. Erfolgt der Rücktritt erst in der zweiten Kurshälfte, erfolgt keinerlei Erstattung der Kursgebühr.

• In allen Fällen muss der Rücktritt schriftlich gegenüber der VHS Geschäftsstelle erklärt werden. Der Rücktritt kann weder durch Fernbleiben vom Kurs noch durch mündliche Erklärung gegenüber der/dem Kursleiter/in wirksam erklärt werden!

7. Prüfungen

Eine Anmeldung für Prüfungen ist nur mit persönlicher Vorsprache und Unterschrift möglich. Die Prüfungsgebühren werden am Tag der Anmeldung fällig. Nach der Anmeldung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Es gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen und Prüfungsordnungen des jeweiligen Prüfungsinstitutes, die im Fachbereich Sprachen eingesehen werden können.

8. Hausordnung

Die VHS ist in fast allen Unterrichtsräumen Gast. Die jeweiligen Hausordnungen sind zu beachten.

9. Haftung

Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen. Die VHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände der Teilnehmer. Die Teilnehmer haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsbedingungen entstehen, insbesondere bei Verstößen gegen den Urheberschutz und das Lizenzrecht.

10. Teilnahmebestätigungen

Teilnahmebescheinigungen, die von Teilnehmern verlangt werden, sind mit einem Kostenbeitrag von 3,00 Euro pro Bescheinigung belegt.

11. Erteilung eines Lastschriftmandats

Zahlungsempfänger: Volkshochschule Coburg Stadt und Land gGmbH (VHS) Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 55 VHS 00000145158 Mandatsreferenz ist die Teilnehmernummer, die separat mitgeteilt wird. Ich/Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger VHS, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Die Belastung erfolgt frühestens am zehnten Geschäftstag Deutscher Kreditinstitute nach dem zweiten Kurstermin.

12. Mitwirkungspflicht bei Online Kursen

Der Teilnehmende erhält spätestens einen Werktag vor der Veranstaltung die Zugangsdaten an seine bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Für die Prüfung und Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist der Teilnehmende selbst verantwortlich. Ein etwaiger Ausfall der technischen Voraussetzungen des Teilnehmenden, ggf. auch während des Online-Kurses, entbindet nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig. Der Teilnehmende ist verpflichtet, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren, nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben und vor deren Zugriff zu schützen.

Zur Verfügung gestellte Unterlagen sind nur für den persönlichen Gebrauch im Rahmen des Online-Kurses zu verwenden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.

Der Teilnehmende ist nicht berechtigt Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Es ist nicht zulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Online Veranstaltungen gehörige Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren, auf Retrievalsysteme oder ähnliche Medien abzuspeichern. Der digitale und analoge Mitschnitt der Onlineseminare ist untersagt und wird bei Verstoß sowohl urheberrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt. (§§ 15 ff. UrhG)

Stand August 2022

Widerrufsbelehrung

Für die Buchung von Veranstaltungen der Volkshochschule Coburg Stadt und Land gilt der § 312b BGB Fernabsatzverträge, aufgrund des Ausnahmetatbestands des Abschnitts 3 Nr. 6, nicht.

Dies bedeutet, es besteht für die Buchung über Internet, eMail oder Telefon kein spezielles Widerrufsrecht aufgrund des § 312b BGB. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 312b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge

1. über Fernunterricht (§ 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes),

2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, langfristige Urlaubsprodukte sowie auf Vermittlungsverträge oder Tauschsystemverträge (§§ 481 bis 481b),

3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung,

4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,

5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,

6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

7. die geschlossen werden

a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder

b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

(4) Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.

(5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt.

OLG Hamm, Urt. v. 21.2.2013, I-4 U 135/12

Der Begriff der "Freizeitgestaltung" wird im deutschen Verbraucherschutzrecht auch in § 12 Abs. 1 FernUSG verwendet und steht dem in der Richtlinie 97/7/EG ebenfalls verwendeten Begriff der "Freizeitveranstaltung" im Sinne von § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB nahe (Junker in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 312b BGB Rn. 120). Als Freizeitveranstaltung ist jede Veranstaltung anzusehen, die der Unterhaltung oder dem Zeitvertreib dient. Art und Niveau der Veranstaltung sind unerheblich. Erfasst werden Sport-, Freizeit- und kulturelle Veranstaltungen aller Art. Freizeitveranstaltungen können auch Kurse sein, wie sie etwa Volkshochschulen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Gestaltung der Freizeit (und nicht hinsichtlich der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit) anbieten (vgl. Beck’scher Online-Kommentar/Schmidt-Räntsch, § 312b BGB Rn. 55). Unter den Begriff der Freizeitgestaltung fällt vor diesem Hintergrund auch die Teilnahme an einem sog. Online-Kurs zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung für den Sportbootführerschein. Denn der Kurs ist auf eine Gestaltung der Freizeit ausgerichtet.

19.03.24 04:14:11