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Häufig gestellte Fragen

Zahlung

Ja, zum Beispiel bei Lehrgängen. Sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiter*innen im Kundenzentrum an.

Erwerbslose und Sozialhilfe-Bezieher*innen, Student*innen, Schüler*innen und Au-pairs erhalten bei Vorlage eines gültigen Nachweises in der Regel eine Ermäßigung von 20 Prozent auf die Kursgebühr. Ausgenommen sind Exkursionen, Studienreisen oder langfristige Lehrgänge.

Ja, wenn ein Kurs ausfällt, erhalten Sie die Gebühren erstattet.

27.04.24 04:12:07