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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vhs Coburg

1. Anmeldung
Für alle Kurse ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Sie werden nur benachrichtigt, wenn der Kurs belegt ist oder nicht zu Stande kommt.

2. Gebühren
Die Gebühren sind bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben. Sie beziehen sich auf die jeweilige Mindestteilnehmerzahl.
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann die Veranstaltung stattfinden, wenn die Teilnehmer zur Zahlung des Differenzbetrages bereit sind. Materialkosten und Lehrbücher sind in den angegebenen Gebühren in der Regel nicht enthalten.
Die Gebühr wird auch dann erhoben, wenn der/die Teilnehmer/in der Veranstaltung fernbleibt. Für Reisen gelten besondere Bedingungen, die bei Anmeldung bzw. auf Anfrage zugesandt werden. Für Lehrgänge zur beruflichen Fortbildung und Umschulung (SGB III, ESF) gelten besondere Regelungen.

3. Gebühreneinzug

Die Gebühren werden mittels der in der Anmeldekarte erteilten Abbuchungsermächtigung per Lastschrifteinzug vom angegebenen Konto abgebucht. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben der Bankverbindung der Teilnehmer/- innen, unberechtigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten der Kontoinhaber. Die Abbuchung erfolgt in der Regel erst nach Kursbeginn. Für einmalige Veranstaltungen und Wochenendseminare behält sich die VHS vor die Gebühr eine Woche im Voraus abzubuchen. Eine Einzugsermächtigung erspart Ihnen Arbeit und Gebühren!

4. Ermäßigungen
Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung erhalten Arbeitslosenhilfeempfänger, Sozialhilfeempfänger, Wehrdienst- und Zivildienstleistende, Schüler, Studenten und Auszubildende 20 % Ermäßigung auf die Kursgebühr. Inhaber des Coburg-Passes vom Sozialamt erhalten 50 % Ermäßigung. Ein Antrag auf Gebührenermäßigung ist erst ab einer Gebührenhöhe von 25,00 Euro möglich. Er muss zusammen mit dem entsprechenden Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden; eine rückwirkende Ermäßigung wird nicht gewährt! Bei Einzelveranstaltungen, Reisen und Veranstaltungen, die auf einer besonderen Kalkulation beruhen sowie bei Veranstaltungen, die sich an Kinder richten, wird in der Regel keine Ermäßigung gewährt.

5. Mindestteilnehmerzahl
Veranstaltungen finden statt, wenn sich die bei den Veranstaltungen ausgeschriebene Teilnehmerzahl angemeldet hat. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer/innen mit einer Kürzung der Kurstermine oder einer entsprechenden Erhöhung der Kursgebühr einverstanden sind. Die Kursgebühr wird am 2. Kurstermin verbindlich festgelegt.

6. Rücktritt/Gebührenerstattung
a) durch die VHS

Die VHS kann von der Durchführung einer Veranstaltung zurücktreten, wenn
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
- die/der verpflichtete Dozent/in ausfällt
- der Unterrichtsraum nicht zur Verfügung steht

b) durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer

Für Kurse ab sechs Termine bieten wir den ersten Veranstaltungstag als Entscheidungstermin an.
Bei allen anderen Veranstaltungen ist ein kostenfreier Rücktritt ohne besondere Gründe nur bis zu sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Abmeldung ist nur gültig, wenn sie bei der VHS-Geschäftsstelle vorgenommen wird.
Ein späterer Rücktritt (weniger als sieben Tage vor Unterrichtsbeginn) muss schriftlich und unter Angabe der Gründe erfolgen. Eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro wird auf jeden Fall einbehalten. Danach erstattet die VHS nur bei längerfristigen Veranstaltungen und auf schriftlichen Antrag die Gebühren zu 50 %, wenn sich in der ersten Hälfte des Kurses ergibt, dass ein/e Teilnehmer/ in aus von ihm/ihr nicht zu vertretenden Gründen wie z.B. Krankheit, berufliche Verhinderung, Umzug, Kinderbetreuung nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Gründe müssen mit dem Erstattungsantrag nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden (Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers). Wird die Kündigung aus wichtigem Grund während der zweiten Kurshälfte ausgesprochen, wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Das Fernbleiben vom Kurs und das Abmelden beim Kursleiter gilt nicht als Abmeldung!

7. Datenschutz
Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung speichern die Volkshochschulen intern Name, Anschrift, Bankverbindung und Telefonnummer. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht weitergegeben.

8. Hausordnung
Die VHS ist in fast allen Unterrichtsräumen Gast. Die jeweiligen Hausordnungen sind zu beachten.

9. Haftung
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § § 276, 278 BGB ist ausgeschlossen.

Die VHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände der Teilnehmer. Die Teilnehmer haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsbedingungen entstehen, insbesondere bei Verstößen gegen den Urheberschutz und das Lizenzrecht.

10. Teilnahmebestätigungen
Teilnahmebescheinigungen - soweit von der VHS nicht ohnehin erstellt - die von Teilnehmern zusätzlich verlangt werden, sind mit einem Kostenbeitrag von 3,00 Euro pro Bescheinigung belegt.

11. Anruf-Sammel-Taxi
Zu Zeiten, zu denen keine Stadtbusse mehr fahren, kann Sie das Anruf- Sammel-Taxi (A.S.T) günstig nach Hause fahren. Sie zahlen zum Busfahrpreis einen A.S.T.-Zuschlag von 1,30 Euro. Melden Sie Ihren Fahrtwunsch mindestens eine halbe Stunde vor Fahrtbeginn unter der Telefon-Nummer 09561/749-444 an.

12. Ferien
Während der Schulferien und an Feiertagen finden in der Regel keine Veranstaltungen statt.