1. Anmeldung
Für alle Kurse ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Sie werden nur benachrichtigt, wenn der Kurs belegt ist oder nicht zu Stande kommt.
2. Gebühren
Die Gebühren sind bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben. Materialkosten und Lehrbücher sind in den angegebenen Gebühren in der Regel nicht enthalten. Für Prüfungsgebühren gelten andere Bedingungen.
3. Gebühreneinzug
Die Gebühren werden mittels der in der Anmeldung erteilten Abbuchungsermächtigung per Lastschrifteinzug vom angegebenen Konto abgebucht. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben der Bankverbindung der Teilnehmer/innen, unberechtigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten der Kontoinhaber. Die Abbuchung erfolgt in der Regel erst nach Kursbeginn. Für einmalige Veranstaltungen und Wochenendseminare behält sich die VHS vor, die Gebühr eine Woche im Voraus abzubuchen.
4. Ermäßigungen
Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung erhalten Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten und Auszubildende 20 % Ermäßigung auf die Kursgebühr. Inhaber des Coburg-Passes erhalten 50 % Ermäßigung. Ein Antrag auf Gebührenermäßigung ist erst ab einer Gebührenhöhe von 25,00 Euro möglich. Er muss zusammen mit dem entsprechenden Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden; eine rückwirkende Ermäßigung wird nicht gewährt! Auf Prüfungsgebühren, Reisen und Veranstaltungen, die auf einer besonderen Kalkulation beruhen sowie bei Veranstaltungen, die sich an Kinder richten, wird in der Regel keine Ermäßigung gewährt.
5. Mindestteilnehmerzahl
Veranstaltungen finden statt, wenn sich die bei den Veranstaltungen ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer/innen mit einer Kürzung der Kurstermine oder einer entsprechenden Erhöhung der Kursgebühr einverstanden sind. Die Kursgebühr wird am 2. Kurstermin verbindlich festgelegt.
6. Rücktritt/Gebührenerstattung
a) durch die VHS
Die VHS kann von der Durchführung einer Veranstaltung zurücktreten, wenn
- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
- die/der verpflichtete Dozent/in ausfällt
- der Unterrichtsraum nicht zur Verfügung steht
Sollte die Kursgebühr in diesem Fall bereits eingezogen bzw. bezahlt sein, wird diese erstattet.
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer kann von seiner Anmeldung wie folgt zurücktreten:
- Bei Kursen, die an nur 1 Termin stattfinden, kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer bis zu 7 Tagen vor dem Kurs kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten.
Wird der Rücktritt später erklärt, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
- Bei Kursen, die an maximal 5 Terminen stattfinden, kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten. Wird der Rücktritt vor Kursbeginn später erklärt, hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 10,-- € zu zahlen. Wird der Rücktritt erst nach Kursbeginn erklärt, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
- Bei Kursen, die an mindestens 6 Terminen stattfinden, ist der 1. Termin ein „Schnuppertermin“. Erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmerin den Rücktritt von der Anmeldung unverzüglich nach diesem Termin, entstehen ihr/ihm keine Kosten.
Nach dem „Schnuppertermin“ ist ein Rücktritt nur noch aus wichtigem Grund wie z.B. Krankheit, Umzug o.ä. möglich.
Erfolgt der Rücktritt aus einem dieser Gründe in der ersten Kurshälfte, erstattet die VHS der Teilnehmerin/dem Teilnehmer auf schriftlichen Antrag die Hälfte der Kursgebühr. Die Rücktrittsgründe sind anzugeben und nachzuweisen, z.B. durch ärztliches Attest, Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes o.ä.
Erfolgt der Rücktritt erst in der zweiten Kurshälfte, erfolgt keinerlei Erstattung der Kursgebühr.
- In allen Fällen muss der Rücktritt schriftlich gegenüber der VHS-Geschäftsstelle erklärt werden.
Der Rücktritt kann weder durch Fernbleiben vom Kurs noch durch mündliche Erklärung gegenüber der/dem Kursleiter/in wirksam erklärt werden!
7. Datenschutz
Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung speichern die Volkshochschulen intern Name, Anschrift, Bankverbindung und Telefonnummer. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht weitergegeben. Unsere Online-Kunden machen wir darauf aufmerksam, dass persönliche Identitätsmerkmale geheim zu halten und Vorkehrungen zu treffen sind, dass ein Identitätsdiebstahl nicht möglich wird.
8. Hausordnung
Die VHS ist in fast allen Unterrichtsräumen Gast. Die jeweiligen Hausordnungen sind zu beachten.
9. Haftung
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen.
Die VHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände der Teilnehmer.
Die Teilnehmer haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsbedingungen entstehen, insbesondere bei Verstößen gegen den Urheberschutz und das Lizenzrecht.
10. Teilnahmebestätigungen
Teilnahmebescheinigungen - soweit von der VHS nicht ohnehin erstellt - die von Teilnehmern zusätzlich verlangt werden, sind mit einem Kostenbeitrag von 3,00 Euro pro Bescheinigung belegt.
11. Ferien
Während der Schulferien und an Feiertagen finden in der Regel keine Veranstaltungen statt.
12. Prämiengutschein
Wir akzeptieren Prämiengutscheine des BMBF. Der Gutschein befreit Sie nicht von der Schuld (Teilnahmegebühr). Sollte das BMBF die Einlösung verweigern, schulden Sie den vollen Teilnehmerbeitrag.
Stand 01.01.2012






