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Krankenkassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen

In den Handlungsfeldern Bewegung, Entspannung, Stressbewältigung, Ernährung und Sucht kann die Teilnahme an speziellen Kursen im vhs-Programm von den Krankenkassen gemäß § 20 Abs. 1 und 2 SGB V gefördert werden. Die Förderung beträgt bei regelmäßiger Teilnahme zwischen 80% und 100% der entrichteten Kursgebühr je nach Krankenkasse.

Die Kurse, die im Programm der vhs-Coburg Stadt und Land mit „krankenkassengefördert“ gekennzeichnet sind, wurden von der AOK Bayern geprüft und anerkannt. Sie werden in der Regel von den meisten gesetzlichen Krankenkassen gefördert!

Vor Kursbeginn klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe Ihr Kurs gefördert wird.
Nach Kursende erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer vhs eine Teilnahmebescheinigung, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben und die Kursgebühr bezahlt ist.